Zwischen dem 8. und 24. Februar 2021 führten wir Gespräche u.a. mit Mitgliedern des Landtags BaWü durch:

  • Bündnis 90/Die Grünen: Frau Boser MdL, Herr Salomon MdL, Frau Palomo Vegas
  • CDU: Herr Lorek MdL, Herr Röhm MdL, Herr Ohly
  • SPD: Herr Dr. Fulst-Blei MdL
  • FDP: Herr Hoher MdL, Herr Dr. Kern MdL, Herr Paulsen

In Videokonferenzen wurde mit den Vertretenden der jeweiligen Landtagsfraktion über die „Gemeinsame Stellungnahme zur Verwendung von Cloud-Software in Schulen“ gesprochen. Im Anschluss erhielten die Fraktionen einen Fragenkatalog mit 9 Fragen zum Einsatz digitaler Produkte in Schulen. Hier die Fragen und die jeweiligen schriftlichen Antworten der Fraktionen

Das Gespräch mit den CDU-Abgeordneten fand am 24.2.2021 statt – die Antworten stehen noch aus und werden nach Erhalt sofort veröffentlicht.

Frage 1

Wie positionieren Sie sich zu der Forderung, dass im schulischen Bereich, wo immer technisch und didaktisch möglich, prioritär Freie Software oder Open Source Software zum Einsatz kommen soll?

Bündnis 90/Die Grünen
„Bei der Umsetzung des Aufbaus einer digitalen Lernplattform wollen wir GRÜNE das Thema Open Source und Modularität weiter in den Blick nehmen. Open Source ist wirtschaftlich und nachhaltig, da keine Bindung an nur einen Hersteller besteht. Zudem ermöglicht es einen breiten pädagogischen Ansatz.“

SPD
„Generell steht die SPD Open Source-Lösungen positiv gegenüber. Wir haben das auch mit folgender Passage im Wahlprogramm untermauert: „Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen und eine Initialzündung geben, damit unserer Gesellschaft qualitativ hochwertige Daten in großer Menge zur Verfügung stehen. Wir wollen, dass die Landesregierung den Datenschatz aller Ebenen der Verwaltung öffnet, nicht nur für den Informationsaustausch zwischen Behörden, sondern auch für Forschung und Wirtschaft. Daten dürfen nur in anonymisierter Form herausgegeben werden. Softwareprojekte, welche das Land finanziert, sollen nach dem „Open-Source“-Prinzip entwickelt werden. So ist es allen Bürger*innen möglich, vom Kompetenzgewinn zu profitieren. Die entwickelten Programme sind von der Bevölkerung auf Korrektheit und Sicherheit überprüfbar.

Für den Bildungsbereich muss dies allerdings gesondert betrachtet werden. Dies liegt in erster Linie am Umfang der Aufgabe. Angesichts von allein schon ca. 1,5 Mio. Schülerinnen und Schüler kommen wir genau an die in der Frage gemachte Einschränkung, „wo technisch möglich“. Das derzeit hauptsächlich eingesetzte „Moodle“ ist eine Open-Source-Software, die im Laufe der Pandemie auch schon an neue Anforderungen angepasst wurde. Trotz aller Probleme (Serverabsturz) stellt sie eine – in der Not skalierte – funktionierende Basislösung dar.“

FDP
„Wir befürworten den Einsatz von freier Software oder Open Source Software. Durch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Software begrüßen wir den prioritären Einsatz. Eine Abhängigkeit von kommerziellen Produkten soll vermieden werden und die einzelne Auswahl dieser Produkte immer unter dieser Berücksichtigung erfolgen.

Wir setzen uns nicht nur bei Verwaltungsdienstleistungen für das Prinzip von Open Source ein, sondern auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei der Landwirtschaft oder der Bildung. Es geht uns dabei um einen Paradigmenwechsel dahingehend, dass Open-Source-Software zum Standardfall wird und bei jeder Neubeschaffung und Neuvergabe verpflichtend geprüft und priorisiert eingesetzt werden soll.“

Frage 2

Wie positionieren Sie sich zu der Aussage, dass der digitale Unterricht in Baden-Württemberg mit den aktuell zur Verfügung stehenden quelloffenen Softwarelösungen sehr gut zu bewältigen ist?

Bündnis 90/Die Grünen
„Schulen müssen auf digitale Lern- und Unterrichtsformate zurückgreifen können – die Corona-Pandemie hat diese Notwendigkeit weiter verdeutlicht. Es gibt im OS-Bereich bereits gut funktionierende Lösungen, die weiter ausgebaut werden müssen. Wir erhalten zu den quelloffenen Softwarelösungen wie beispielsweise Moodle und BigBlueButton sehr positive Rückmeldungen und sind uns sicher, dass hiermit ein moderner und pädagogisch sinnvoller Unterricht möglich ist. Gleichwohl bemerken wir auch, dass noch nicht alle wünschenswerten Anforderungen mit diesen Lösungen umgesetzt werden können. So ist zum Beispiel die Benutzerfreundlichkeit im Vergleich zu anderen Programmen ausbaufähig. Dies wollen und müssen wir angehen, indem wir von Seiten des Landes eine ordentliche Problemerfassung aufsetzen, die notwendigen Mittel bereitstellen und zusammen mit Unternehmen und den Beteiligten an den Lösungen arbeiten.“

SPD
„Da es derzeit in Baden-Württemberg keine vom Kultusministerium vorgeschriebene Software oder Plattform für den Unterricht gibt, haben viele innovationsfreudige Schulen auch schon vor Corona eigene Softwarelösungen gefunden, die dem Vernehmen nach auch gut funktionieren. Das ist aber immer abhängig von der Sicherung des Supports und dem Einsatzumfang. Wir haben derzeit keine flächendeckende Erhebung über die Bandbreite der eingesetzten Software, ihre Leistungsfähigkeit und ihre möglichen Probleme. Wir haben aber Rückmeldungen zu „Moodle“, dass dies z.B. für den Grundschulbereich nicht die ideale Lösung ist. Hierzu muss auf jeden Fall noch eine Evaluation stattfinden, insbesondere, wenn die Strategie der derzeitigen Kultusministerin bezüglich einer digitalen Lernplattform ein zweites Mal gegen die Wand fährt.“

FDP
„Bereits zum wiederholten Mal in diesem Jahr wurde auf der Störungskarte des Online-Magazins „Netzwelt.de“ zahlreiche Störungsmeldungen für die Open-Source-Lernplattform „Moodle“ verzeichnet, die das Land den Schulen im ersten pandemiebedingten Lockdown im Frühjahr 2020 den Schulen zur Verfügung gestellt hat. Es sieht danach aus, dass das Problem von „Moodle“ nicht ein Software-Problem ist, sondern eines mangelnder Serverkapazitäten.

Nach den Störungsmeldungen am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien haben der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern MdL, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet (Landtags-Drucksache 16/9667). In der Antwort wird der Eindruck vermittelt, der Ausbau der Serverkapazitäten für das digitale Lernen und Unterrichten zu Hause sei planvoll verlaufen. Höhe- und Endpunkt ist nach dem Drehbuch der Kultusverwaltung der erste Tag des Heimunterrichts nach den Weihnachtsferien. Auf die Frage, ob die am 7. Januar beim Dienstleister BelWue eingetroffenen zusätzlichen Server für die Lernplattform ‚Moodle‘ an den Schulen noch rechtzeitig in Betrieb genommen werden konnten, antwortete das Kultusministerium, die Server seien als Reserve geplant gewesen und hätten rechtzeitig zum Schulbeginn am 11. Januar zur Verfügung gestanden. Erst mit Beginn des Fernunterrichts an diesem Tag hätte festgestellt werden können, welche Schulen besonders hohe Anforderungen an die technischen Kapazitäten haben würden. Diese Schulen hätten dann auf die besonders leistungsfähigen Reservekapazitäten umgezogen werden können, ‚so dass ab dem 12. Januar bedarfsgerecht ein weitgehend störungsfreier Betrieb gewährleistet war.‘ Das Antwortschreiben des Kultusministeriums datiert vom 28. Januar. Nur vier Tage später, am 1. Februar, berichtete das Online-Magazin ‚Netzwelt.de‘ wieder von zahlreichen eingegangenen Störungsmeldungen und Klagen auf Twitter über Störungen bei ‚Moodle‘. Der Plan des Kultusministeriums war offensichtlich nicht aufgegangen. Das Kultusministerium ist dringend aufgefordert, hier nachzuarbeiten.“

Frage 3

Befürworten Sie eine Open-Source-Strategie des Landes Baden-Württemberg? Falls ja: Bitte erläutern Sie möglichst konkret Ihre diesbezüglichen Vorstellungen. Falls nein: Bitte begründen Sie möglichst konkret Ihre Ablehnung einer OpenSource-Strategie.

Bündnis 90/Die Grünen
„Wir befürworten eine Open-Source-Strategie des Landes Baden-Württemberg als Unterstützung der Digitalisierungsstrategie des Landes.

Eine sinnvolle Orientierung in Sachen Open-Source können die bisherigen Maßnahmen des Landes Schleswig-Holstein sein. Für uns gehört zu einer Strategie ein abgestufter Maßnahmenplan mit konkreten Umsetzungsschritten und einem dazugehörigen Monitoring. Wir wollen die Erarbeitung der Strategie zusammen mit der Gesellschaft und den Akteuren aus dem Open-Source-Bereich erarbeiten und verbindlich für das Land umsetzen.“

SPD
„Siehe Frage 1.“

FDP
„Wir haben immer wieder eine Open Source Strategie der Landesregierung gefordert und mit diversen parlamentarischen Initiativen auf die unterschiedlichsten Gesichtspunkte von Open Source Einsatzmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Diese Strategie soll unserer Meinung nach einen Überblick über die in der Landesverantwortung liegenden Einsatzmöglichkeiten und deren (wirtschaftlichen) Vorteile geben und diese Bestrebungen koordinieren und steuern. Synergien müssen identifiziert und genutzt werden. Dabei darf kein Bereich ausgespart werden.“

Frage 4

Wie positionieren Sie sich zu der Forderung, dass mit öffentlichen Geldern für öffentliche Einrichtungen entwickelte Software grundsätzlich unter einer Freien Software- oder Open-Source Lizenz veröffentlicht werden soll (Public Money? Public Code!-Initiative)?

Bündnis 90/Die Grünen
„Wir unterstützen das Prinzip, dass der Quellcode von Software, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde, auch öffentlich zur weiteren Nutzung, Bearbeitung und Fortentwicklung zur Verfügung stehen muss.“

SPD
„Siehe Frage 1.“

FDP
„Wir befürworten den Einsatz von freier Software oder Open Source Software. Durch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Software begrüßen wir den prioritären Einsatz. Eine Abhängigkeit von kommerziellen Produkten soll vermieden werden und die einzelne Auswahl dieser Produkte immer unter dieser Berücksichtigung erfolgen.“

Frage 5

Inwiefern werden Sie dauerhaft und wirksam sicherstellen, dass Daten und Datenspuren der Schülerinnen und Schüler, die bei der Nutzung von digitalen Produkten im schulischen Kontext anfallen, nicht von Unternehmen der Digitalwirtschaft verwertet werden bzw. werden können?

Bündnis 90/Die Grünen
„Datenschutz ist auch bei einer schulischen Nutzung wichtig. Deswegen legen wir großen Wert darauf, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von Software und digitalen Produkte in den Schulen mit einbezogen wird und alle landesweiten Plattformen und digitalen Angebote datenschutzkonform gestaltet sind.“

SPD
„Deswegen sollten die Projekte des Kultusministeriums bezüglich einer digitalen Lernplattform sowie alle Vorschläge zum digitalen Unterricht der Schulen vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) konstruktiv begleitet werden.“

FDP
„Die Schulen müssen nach unserer Auffassung sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Digitalen Schule eingebracht (Landtags-Drucksache 16/8856). Dieser sieht vor, dass die Betreiber von digitalen Anwendungen deren Zulassung für den Schulbetrieb beantragen können. Dieser Zulassung muss der Datenschutzbeauftragte zustimmen. So erhalten die Schulen eine Auswahl unter verschiedenen datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen für das digitale Unterrichten und Lernen und können unter den Angeboten frei wählen.“

Frage 6

Wie beurteilen und bewerten Sie die Forderung, dass auf die Nutzung von Microsoft 365 im schulischen Bereich grundsätzlich verzichtet werden soll, da die Datenabflüsse weder komplett abstellbar noch nachvollziehbar sind und der anzustrebende höchste Standard beim Datenschutz somit unerreichbar ist?

Bündnis 90/Die Grünen
„Der Modellversuch von Microsoft 365 in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten unterstützen wir. Jedoch ist unser Ziel, dass eine digitale Lernplattform die vom Land zur Verfügung gestellt wird, von der Mehrheit der Beteiligten (Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen) akzeptiert wird. Das sehen wir bei Microsoft nicht gewährleistet, da dies jetzt schon bei Vielen auf Ablehnung stößt.“

SPD
„Letztlich wird das der LfDI mit seiner Fachexpertise beurteilen müssen. Danach muss dann die Politik entscheiden, welche Risiken, in womöglich nicht nachzuvollziehenden Datenflüssen liegen. Abzuwägen gilt es hierbei auch, dass z.B. im Bereich des beruflichen Schulwesens die Kenntnis von Microsoft-Produkten auch eine Relevanz für die Employability der Absolventinnen und Absolventinnen haben kann. Die Diskussion hat allerdings nach dem EUGH Urteil zum Privacy Shield-Abkommen nochmals eine besondere Bedeutung bekommen.“

FDP
„Die FDP/DVP Fraktion hat immer wieder die einseitige Fixierung der Kultusministerin auf ‚Office 365‘ kritisiert und die Landesregierung aufgefordert, die schwerwiegenden Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten ernst zu nehmen. Die Schulen müssen nach unserer Auffassung sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind. Beides muss endlich zur Chefsache gemacht werden. Es kann nicht angehen, dass die Schulen für die Folgeprobleme verantwortlich gemacht werden, die letztlich die Landesregierung mit ihren Entscheidungen oder Fehlentscheidungen beim Datenschutz und der Datensicherheit verursacht hat. Außerdem gilt es, dem Votum des Landesdatenschutzbeauftragten aufgrund seiner derzeit laufenden Prüfung von ‚Office 365‘ unbedingt Folge zu leisten und schließlich dafür zu sorgen, dass die Schulen unter verschiedenen datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen für das digitale Unterrichten und Lernen frei wählen können.“

Frage 7

Inwiefern werden Sie sicherstellen, dass Medien- und Verbraucherbildung frei von wirtschaftlichen Interessen unterrichtet werden?

Bündnis 90/Die Grünen
„Medien- und Verbraucherbildung sind ebenso wie Wirtschafts- und Berufsorientierung wichtige Kompetenzen, damit Schüler:innen in der zunehmend digitalen Lebens- und Arbeitswelt sicher und kompetent agieren können. Für uns gehört es zu Qualität guter Bildung, dass hier kein einseitiges Lehrmaterial eingesetzt wird. Entsprechend sehen wir etwa das ZSL bei der Schulbuchzulassung gefragt, darauf zu achten, dass keine einseitigen Interessen in Schulbüchern und Lernmaterialien vertreten werden. Gleiches gilt für das Landesmedienzentrum und die dort bereitgestellten Materialien. Ebenso ist es Aufgabe der Hochschulen und Seminare, dies in der Lehrer:innen-Bildung zu thematisieren.“

SPD
„Dies ist unser grundsätzliches Bildungsverständnis und Voraussetzung für einen kritisch-emanzipativen Prozess.“

FDP
„Wir wollen für alle Kinder und Jugendlichen unter Einbeziehung ihrer Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten Medienbildung und den kritischen, selbstbestimmten Umgang mit den modernen Medien als verbindlichen Lerninhalt definieren. Dies schließt auch den kritischen, selbstbestimmten Umgang mit Produkten von Unternehmen in den Bereichen IT und Medien im Sinne einer Verbraucherbildung ein. Für diesen kritischen und selbstbestimmten Umgang ist es nach unserer Überzeugung notwendig, sich der wirtschaftlichen Interessen der jeweiligen Unternehmen in der jeweiligen Marktsituation bewusst zu sein. Dazu muss die Medien- und Verbraucherbildung selbst frei von wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen sein. Gleichzeitig wird es unvermeidlich und vielmehr notwendig sein, sich mit Angeboten und Anwendungen von privaten Unternehmen auseinanderzusetzen und diese zu nutzen. Wichtig ist dabei, dass hierbei der kritische Blick auf und das Wissen um die Interessen von Anbietern von Produkten, die jeweilige Marktsituation und die Existenz alternativer Angebote sowohl von privaten Wettbewerbern als auch im Bereich Open Source nicht verloren geht beziehungsweise gestärkt wird.“

Frage 8

Inwiefern werden Sie sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler nicht beigebracht bekommen, dass es vermeintlich Sachzwänge gibt, private Monopole der Digitalunternehmen zu akzeptieren und somit die Grundsätze des “Beutelsbacher Konsens“ missachtet werden?

Bündnis 90/Die Grünen
„Wie oben beschrieben, halten wir Open-Source-Software und frei zugängliche Lernmaterialien für gut geeignet, um im Unterricht eingesetzt zu werden bzw. digitale Plattformen für Lehren und Lernen bereit zu stellen. Zudem ist es uns wichtig, dass Lernsoftware und Lernplattformen auf unterschiedlichen Betriebssystemen und unterschiedlicher Hardware genutzt werden können und hier nicht an ein System gebunden sind. Hinsichtlich des Basiskurs Medienbildung ist es für uns ein Anliegen, dass Schüler:innen auch gängige Alternativen zu den Microsoft-Office-Produkten kennenlernen. Ähnliches gilt für die Kommunikation zwischen Schule und Schüler:innen.“

SPD
„Auch dies ist Teil eines der Aufklärung verpflichteten Bildungsverständnisses, welches durch den Bildungsplan sowie die Lehrkräftebildung abgedeckt werden muss.“

FDP
„Es ist im Sinne der oben beschriebenen Medien- und Verbraucherbildung sowohl wichtig, über Monopole informiert zu sein als auch, dass dies keinen Zwang gibt, Monopole zu akzeptieren. Vielmehr sollte es im Sinne des Kontroversitätsgebots des „Beutelsbacher Konsens‘“, aber auch im Sinne einer an der Gewährleistung eines freien Wettbewerbs interessierten Ordnungspolitik Aufgabe der Medienbildung sein, gerade auch im Fall von Monopolen auf die Existenz alternativer Angebote sowohl von privaten Wettbewerbern als auch im Bereich Open Source aufmerksam zu machen.“

Frage 9

Wie bewerten Sie die Forderung, dass Werbung in der Schule, weder direkt noch indirekt, toleriert werden darf? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Marketingstrategie von Microsoft hinsichtlich der Neukundengewinnung im Bildungsbereich bzw. der frühzeitigen Kundenbindung?

Bündnis 90/Die Grünen
„Schule sollte werbefrei sein. Wie unter Frage 8 ausgeführt, halten wir es für wichtig, dass Schüler:innen von Anfang an die Vielfalt unterschiedlicher Softwareprodukte kennenlernen.“

SPD
„Direkte Werbung schließen wir völlig aus. „Indirekte Werbung“ muss rechtlich präzise gefasst werden. Im ablehnenden Fall könnte dies auch bedeuten, dass etwa Sponsoringaktionen für digitale Endgeräte für Jugendliche ohne Ausstattung nicht mehr erlaubt sind. Dies muss jeweils politisch bewertet werden. Die diesbezüglichen Initiativen von Microsoft beobachten wir kritisch.“

FDP
„Die Verwaltungsvorschrift „Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen“ hält einerseits fest, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag Werbung für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche oder sonstige Zwecke verbietet, und bestimmt andererseits Abweichungen hiervon. Diese die Schulpraxis berücksichtigende Regelung zeigt nach unserer Auffassung einen gangbaren Weg zum einem Einsatz von Angeboten und Dienstleistungen von Unternehmen in der Schule auf. Einen Schlüssel sehen wir im Zusammenhang mit den aufgeworfenen Fragen wie oben beschrieben in einer fundierten Medien- und Verbraucherbildung, die zu einem um die Interessen von Anbietern von Produkten, die jeweilige Marktsituation und die Existenz alternativer Angebote weiß und zu einem kritischen Umgang damit befähigt.“