Gemeinsame Forderungen zur Bildungsplattform für Baden-Württembergs Schulen
23.04.2021
Die unterzeichnenden Organisationen haben sich aus Gründen des Datenschutzes, der digitalen Souveränität und der an der Erziehung zum mündigen Bürger orientierten Medien- und Verbraucherbildung am 13. Januar 2021 öffentlich für die ausschließliche Verwendung von Open-Source-Software an Baden-Württembergs Schulen eingesetzt: https://unsere-digitale.schule/stellungnahme/stellungnahme-januar-2021/.
Wir fordern Bündnis90/DieGrünen und CDU vor Beginn der neuen Legislaturperiode dazu auf, ihre im Vorfeld der Landtagswahl gemachten Versprechen zur Bildungsplattform in ihren Koalitionsvertrag uneingeschränkt einzubringen und tatsächlich umzusetzen.
Schon in ihrem ersten Koalitionsvertrag haben sich Bündnis90/Die Grünen und CDU dafür ausgesprochen, dass an den Schulen verstärkt freie Lern- und Lehrmaterialien (Open Educational Resources und Freie Software) genutzt werden (Koalitionsvertrag S. 32). In ihrem Wahlprogramm 2021 heben Bündnis90/Die Grünen die Bedeutung des europäischen Wertemodells hervor, bei dem Datenschutz und Netzneutralität im Vordergrund stehen (S. 143). Sie erklären, die Digitalisierung nach den Leitlinien „nachhaltig, dezentral und offen sowie sicher und frei für alle“ gestalten zu wollen (S. 144). Sie versprechen die digitale Souveränität des Landes und der Kommunen sicherzustellen, indem in der Beschaffung und Entwicklung von Software konsequent auf Open-Source-Lösungen gesetzt wird. In der IT-Infrastruktur des Landes sagen sie zu, digitale Monopole zu verhindern und sich gegen beherrschende Marktstrukturen zu stellen. Sie erklären die digitale Autonomie insbesondere im Bildungsbereich für wichtig, etwa beim Aufbau digitaler Lernplattformen und sprechen sich gegen Abhängigkeiten von IT-Großkonzernen aus (S. 149). Daher fordern die unterzeichnenden Organisationen insbesondere:
1. Landeseigene Schul-IT-Infrastruktur
Aus Gründen des Datenschutzes und der digitalen Souveränität muss das Land eine eigene IT-Infrastruktur aufbauen, auf der alle Komponenten der Bildungsplattform vom Land selbst betrieben werden. Die dafür notwendigen Finanzmittel müssen im Landeshaushalt bereitgestellt werden, notfalls über einen Nachtragshaushalt. Es handelt sich dabei um eine unerlässliche Investition des Landes in die digital souveräne Zukunft Baden-Württembergs.
2. Bereitstellung zusätzlicher Open-Source-Komponenten für die baden-württembergische Bildungsplattform
Mit dem Lernmanagementsystem Moodle und der Videokonferenzplattform BigBlueButton stehen den Schulen datenschutzkonforme Anwendungen für die Bewältigung des digitalen Fernunterrichts in Pandemie-Zeiten zur Verfügung. Diese Bildungsplattform muss nun umgehend weiterentwickelt werden. Zudem ist neben der DSGVO-Konformität auch auf Datensparsamkeit zu achten. In der Zwischenzeit darf es für die Lehr- und Lern-Infrastruktur keinerlei Vorfestlegungen zugunsten von Closed-Source-Softwaregeben (zu Closed-Source- bzw. proprietärer Software siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Propriet%C3%A4re_Software). Die Behandlung von proprietärer Software als Unterrichtsgegenstand ist möglich, soweit es an beruflichen Schulen erforderlich ist.
Schulische Cloudlösung für Online-Dateiablage und Dokumentenbearbeitung
Zur Erstellung, gemeinsamen Bearbeitung, Speicherung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien muss den Schulen, d.h. der Gesamtheit der Lehrenden und Lernenden, umgehend eine eigene landesweite datenschutzkonforme Open-Source-Cloudlösung (z.B. auf der Basis von Nextcloud) samt Online-Dokumentenbearbeitung bereitgestellt werden. Hierfür könnten die Lösungen OnlyOffice oder Collabora nahtlos in die Cloudlösung integriert werden.
Datenschutzkonforme Mailkonten für Lehrer- und Schülerschaft
Zur Kommunikation untereinander ist den Lehrkräften und SchülerInnen endlich eine landeseinheitliche, datenschutzkonforme und selbst betriebene Mail-Lösung zur Verfügung zu stellen, die den Bedürfnissen schulischer Kommunikation gerecht wird. Diese muss ebenfalls umgehend in die Bildungsplattform integriert werden. Nur so kann die einfache Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der schulischen Mailkommunikation sichergestellt werden kann.
Einfache Benutzerverwaltung für die Schulen
Zur Vereinfachung der Benutzerverwaltung müssen alle Bestandteile der Bildungsplattform über ein datenschutzkonformes IdAM („Identity and Access Management“) verfügen, das eine einfache Pflege von Benutzerdaten ermöglicht. Nur so können die Schulen die SchülerInnen- und LehrerInnenzugänge zur Bildungsplattform einfach anlegen und verwalten.
3. Qualitativ hochwertige und praxisnahe Aus- und Fortbildung für Lehrkräfte
Den Lehrkräften muss umgehend ein hochqualitatives Fortbildungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört nicht nur die Schulung der Lehrkräfte in der Bedienung der Bildungsplattform-Komponenten, sondern vor allem auch die Vermittlung pädagogisch-didaktisch geeigneter Konzepte für die Bereicherung des Präsenzunterrichts durch die Nutzung der digitalen Bildungsplattform und die Bewältigung des digitalen Fernunterrichts in der Pandemie-Situation, sowie die Vermittlung der zentralen Bedeutung und uneingeschränkten Erforderlichkeit Digitaler Souveränität für die schulische Bildung. Diese Inhalte sind auch im Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu verankern.