Am 23. Dezember 2021 beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht.
Aktenzeichen: Petition 17/00783.

  • Staatliche Betriebssouveränität erhalten und ausbauen – Abhängigkeiten vermeiden
  • Digitale Souveränität stärken – Freie und quelloffene Software vorrangig einsetzen
  • Vorbildfunktion des Kultusministeriums bei der Erziehung zur Mündigkeit

Antwort vom 10.11.2022
der 17. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 50. Sitzung am 10.11.2022
entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Petition
17100783 entschieden. Die Entscheidung und Begründung wollen Sie bitte der bei-
liegenden Kopie aus der Landtagsdrucksache 1713451 entnehmen: https://unsere-digitale.schule/wp-content/uploads/2022/12/Petition_17-00783_Entscheidung_vom_10-11-2022.pdf

Leitgedanken der Petition

Die digitale Souveränität des Staates ist eine wichtige Voraussetzung für vertrauenswürdige IT-Systeme der öffentlichen Verwaltung und eine notwendige Bedingung für unabhängiges staatliches Handeln. Hinsichtlich der Bildungsplattform umfasst die digitale Souveränität des Landes zwingend das Wissen und die Fähigkeit, eine digitale Bildungsplattform selbstständig, sicher und selbstbestimmt zu betreiben, sowie deren Komponenten zu verändern, zu kontrollieren und ggf. durch andere Komponenten zu ergänzen (1). Eine landeseigene IT-Abteilung für den Betrieb der Bildungsplattform, z.B. direkt beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (2) angesiedelt, ist aus sachlogischen Gründen mit Abstand die sicherste Möglichkeit, damit das Ministerium seine Pflichten im Bildungsbereich uneingeschränkt und souverän erfüllen kann.

Nach unserem Staats- und Rechtsverständnis sollten sensible Daten von Schüler/innen und Lehrer/innen ausschließlich in einem öffentlich-rechtlich geprägten Einflussbereich verbleiben. Staatliche Souveränität – auch im digitalen Raum – hat Verfassungsrang. Der Staat hat nicht nur die Aufgabe die digitale Souveränität seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sondern auch die eigene. Als Ausdruck dieses Grundsatzes zur digitalen Souveränität und wegen der besonderen Verantwortung des Landes für die Daseinsvorsorge bei einer kritischen Infrastruktur lehnen wir einen Betrieb der digitalen Bildungsplattform über private IT-Dienstleister ab. In vielen anderen Fällen, u. a. bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung von freier Software, ist eine Zusammenarbeit des Staates mit der IT-Wirtschaft hingegen sehr wichtig und für alle Seiten vorteilhaft.

Der Einsatz von freier und quelloffener Software bietet viele Vorteile und stärkt das Vertrauen in die digitale Infrastruktur. Deshalb und aus digitalstrategischen Gründen sollte die digitale Bildungsplattform Baden-Württembergs konsequent auf der Basis von freier und quelloffener Software entwickelt werden. Nur wenn die Bildungsplattform in der Ausgestaltung höchsten Ansprüchen genügt, wird das Kultusministerium seiner besonderen Vorbildfunktion gerecht.

Gegenstand der Petition

Die vorliegende Petition beschäftigt sich mit der im Aufbau befindlichen digitalen Bildungs-plattform des Landes Baden-Württemberg. Folgende Punkte waren für die Erstellung der vorliegenden Petition ausschlaggebend:

  • Die fehlende Bereitschaft des Ministeriums, die digitale Souveränität des Landes beim Aufbau der Bildungsplattform zu stärken, zum Beispiel durch einen Betrieb unter öffentlicher Regie und in unmittelbarer Verantwortung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Die aktuell in der Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen für den externen Betrieb von Plattformkomponenten durch IT-Dienstleister führen zu schmerzhaften Abhängigkeiten und einer deutlichen Schwächung der digitalen Souveränität bei dieser kritischen Infrastruktur im Bildungsbereich.
  • Die fehlende Bereitschaft, beim Aufbau der Bildungsplattform konsequent auf freie und quelloffene Software zu setzen wird die digitale Souveränität zusätzlich schwächen. Der Einsatz von proprietärer Software, wie z. B. itslearning, führt zu signifikanten Abhängigkeiten (Lock-in-Effekt).
  • Im Zusammenhang mit der digitalen Bildungsplattform und den Aspekten der digitalen Souveränität, der technologischen Souveränität und der Verbrauchersouveränität übernimmt das Kultusministerium zurzeit keine Vorbildfunktion für Schülerinnen und Schüler.
  • Darüber hinaus werden die intransparenten Abwägungs- und Entscheidungsfindungsprozesse im Zusammenhang mit der Bildungsplattform den selbst formulierten Ansprüchen der Landesregierung an Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht.

Auf der Basis von Publikationen des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (3) bzw. des IT-Planungsrats (4) und einer Betrachtung unterschiedlicher Konzepte für den Aufbau von digitalen Bildungsplattformen ergeben sich die folgenden Empfehlungen.

1. Digitale Souveränität erhalten und stärken

Bei der digitalen Bildungsplattform, einer kritischen Infrastruktur der Daseinsvorsorge, ist eine hohe digitale Souveränität von strategischer Bedeutung. Entscheidungen und Maßnahmen, die zu einer Reduktion der digitalen Souveränität des Landes führen würden, sind wegen der besonderen Verantwortung des Staates im Bildungsbereich abzulehnen, da damit schmerzhafte Abhängigkeiten entstehen. Die Plattform sollte unter öffentlicher Regie und Verantwortung errichtet, betrieben und weiterentwickelt werden.

2. Erhalt und Ausbau der Betriebssouveränität

Die durch BelWü (5) und das ZSL (6) aktuell noch vorhandene Betriebssouveränität hinsichtlich elementarer Komponenten der zukünftigen Bildungsplattform sollte erhalten und ausgebaut werden. Auf einen Betrieb der Bildungsplattform durch einen externen Dienstleister sollte aus rein sachlogischen Gründen verzichtet werden, da kurz-, mittel- und langfristige Nachteile, Risiken und ein deutlicher Verlust an Souveränität dagegen sprechen. Mit einer Auslagerung von Diensten der Bildungsplattform an externe Dienstleister wäre z. B. ein Schwund an technischen und organisatorischen Betriebskompetenzen verbunden. Bedingt durch dadurch fehlendes Wissen, fehlende Praxiserfahrung und Abhängigkeiten könnte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ggf. nicht hinreichend selbstbestimmt, sicher und selbstständig auf die vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der digitalen Infrastruktur der Schulen reagieren, sondern wäre immer wieder, wie bereits in der Vergangenheit von externer Beratung abhängig – mit allen damit verbundenen Nachteilen.

Auf europaweite Ausschreibungen für den Betrieb von Komponenten der Bildungsplattform kann und sollte aus den obigen Gründen verzichtet werden. Das Vergaberecht ist erst anwendbar, wenn sich die öffentliche Hand zu einer Beschaffung von Dienstleistungen am Markt entschlossen hat. Eine „Inhouse“-Vergabe an öffentliche Stellen/Unternehmen ist in weitem Umfang zulässig (Ernst 2020: S. 96, Rechnungshof 2019: S. 75) und im vorliegenden Fall nachdrücklich zu empfehlen. Falls der politische Wille zur Weiterentwicklung von BelWü weiterhin fehlen sollte, kann der Betrieb der digitalen Bildungsplattform über eine neu zu gründende, landeseigene IT-Abteilung im Kultusministerium bzw. am ZSL / IBBW (7) erfolgen – ggf. auch in enger Zusammenarbeit mit BelWü.

Bei über 1,4 Millionen Schülerinnen und Schülern sowie über 130.000 Lehrerinnen und Lehrern wäre eine landeseigene IT-Abteilung für den Betrieb der Bildungsplattform von großem Vorteil, um strategisch bedeutsames Wissen dauerhaft zu erhalten und unter Berücksichtigung der zukünftigen digitalpolitischen Aufgaben des Ministeriums dringend geboten.

3. »Public Money, Public Code« – Digitale Souveränität mit freier und quelloffener Software

Eine IT-Strategie, die auf den Grundprinzipien freier Software beruht, ist die beste Absicherung gegen Abhängigkeiten und die kostspieligen Fallstricke des Lock-in-Effekts. Anstatt die Hoheit über Daten und Funktionen der verwendeten Software einem einzelnen Unternehmen zu überlassen und Gelder für Lizenzierung, wie z. B. aktuell bei itslearning, zu verwenden, könnte sich das Kultusministerium bei der Verwendung von freier Software auf zukunftsorientierte Investitionen in Personal, Kompetenzen und die Weiterentwicklung freier Software konzentrieren. Freie Software bietet die Möglichkeit, den Code zu untersuchen, aus ihm zu lernen, ihn wiederzuverwenden und ihn auf eigene Bedürfnisse anzupassen. Diese Code-Transparenz ermöglicht Sicherheitsüberprüfungen durch unabhängige Dritte. Der Einsatz von freier und quelloffener Software stärkt dementsprechend auch das Vertrauen in die digitale Infrastruktur. Dies ist gerade bei einer zentralen Infrastruktur im Bildungsbereich und sensiblen Daten der Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung. Deshalb und aus digitalstrategischen Gründen sollte die digitale Bildungsplattform Baden-Württembergs konsequent auf der Basis von freier und quelloffener Software entwickelt werden.

4. Vorbildfunktion des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (KM) besitzt bei der Einführung einer digitalen Bildungsplattform eine Vorbildfunktion. Sein Umgang mit der Bildungsplattform wirkt stilprägend auf den gesamten Kultusbereich und beeinflusst in vielfältiger Weise die schulischen Bildungsprozesse.

Medien- und der Verbraucherbildung haben den selbstgesetzten Anspruch, Schülerinnen und Schüler in einer sinnvollen, reflektierten und verantwortungsbewussten Nutzung sowie einer überlegten Auswahl der Medien in Schule und Alltag zu stärken. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, als kritische und mündige Verbraucherinnen und Verbraucher reflektiert Konsumentscheidungen zu treffen und vorgefundene Situationen gemäß ihres Interesses an wirtschaftlicher und informationeller Selbstbestimmung zu gestalten (Bildungsplan 2016). Gleichzeitig trägt das KM die Maßgabe mit, dass der Erwerb dieser Kompetenzen frei von wirtschaftlichen Interessen und unternehmensunabhängig zu erfolgen hat (KMK 2013) (8). Für die Beschaffung und den Einsatz einer Bildungsplattform durch Kultusministerium, Schulträger und Lehrkräfte haben daher der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Lernenden und Lehrenden, Werbefreiheit und DSGVO-Konformität handlungsleitend zu sein (KMK 2021) (9). Die Gestaltung der Bildungsplattform ist unbedingt auch in diesem Kontext zu sehen, d.h. im Zusammenhang mit der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zur Mündigkeit und der Vorbildfunktion des zuständigen Ministeriums.

Sachstand und offene Fragen

Im Dezember 2015 beschloss der Ministerrat, eine digitale Bildungsplattform für die Schulen in Baden-Württemberg zu entwickeln. Im Juli 2017 wurde die Kommunale Informations-verarbeitung Baden-Franken (KIVBF) mit der Planung beauftragt. Im Februar 2018 wurde das Projekt wegen technischer Mängel gestoppt (10), im Herbst 2018 beendet (11). Die gutachterliche Äußerung des Rechnungshofes (2019) enthält eine Übersicht über den Projektverlauf und die Vielzahl an Fehlern.

Ohne eine kompetente IT-Abteilung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sind die handelnden Entscheidungsträger/innen im Ministerium bei der Digitalisierung im Bildungsbereich immer wieder auf externe Beratung angewiesen – mit allen damit verbundenen Risiken für die Zukunft.
Am 11. April 2019 hat das Kultusministerium im Bildungsausschuss verkündet, das Projekt Digitale Bildungsplattform neu aufzusetzen. (12)

Stellungnahmen zur Bildungsplattform
Als Reaktion auf die in sich widersprüchliche Planung der Digitalen Bildungsplattform (13) bildete sich Ende 2020 ein Netzwerk aus Verbänden, Vereinen und Gruppierungen, welches 2021 zwei kritische Stellungnahmen und ein Thesenpapier veröffentlichte. (14)

Fragen zur Petition
Ab dem 3. Januar 2022 können sich alle Landtagsabgeordneten und die interessierte Öffentlichkeit auf folgender Webseite über die Ziele der Petition, d. h. Alternativen zur aktuellen Planung des Kultusministeriums, informieren:
https://unsere-digitale.schule/petition/

Konkrete Fragen zur Petition und den Vorschlägen zu einer in sich konsistenten und innovativen Bildungsplattform können an folgende Adresse gerichtet werden:

petition@dvpb-bw.de

Wir freuen uns über Rückmeldungen, Fragen und Kritik und sind bestrebt, alle eingehenden E-Mails schnell zu beantworten.


Anmerkungen

(1) Definition der „digitalen Souveränität“ nach Goldacker (2017: 3): „Digitale Souveränität ist die Summe aller Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können.“

(2) Alternative wäre die Weiterentwicklung von BelWü, dem Landeshochschulnetz. Eine diesbezügliche, für alle Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit von Kultus- und Wissenschaftsministerium ist immer noch möglich, wenn der politische Wille da wäre.

(3) Das Kompetenzzentrum Öffentliche Informationstechnologie (ÖFIT) versteht sich als Ansprechpartner und Denkfabrik für Fragen der öffentlichen IT und untersucht staatliche Gestaltungs- und Regulierungs-anforderungen zur Digitalisierung im öffentlichen Raum. Es ist am Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme angesiedelt und wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gefördert.

(4) Der von Bund und Ländern geschlossene IT-Staatsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit des IT-Planungsrates. Er koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Verwaltung.

(5) BelWü steht für „Baden-Württembergs extended LAN“ (Datennetz der wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg): Es verbindet Universitäten, Hochschulen und die Duale Hochschule Baden-Württemberg, sonstige wissenschaftliche und öffentliche Einrichtungen, Schulen und öffentliche Bibliotheken miteinander.

(6) Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL)

(7) Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)

(8) Verbraucherbildung an Schulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.09.2013.

(9) Lehren und Lernen in der digitalen Welt, Ergänzung zur Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.12.2021.

(10) Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 23.2.2018.

(11) Erklärung der Kultusministerin in der öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses am 20.9.2018.

(12) Projekthandbuch des Kultusministeriums zur Digitalen Bildungsplattform Baden-Württemberg.

(13) Z.B. der Versuch datenschutzrechtlich problematische Software, wie z.B. MS365 in die Bildungsplattform als Komponente einzubinden oder die Ausschreibung eines Lernmanagementsystems, obwohl Baden-Württemberg seit Jahren über Moodle verfügt.

(14) Im Internet unter: https://unsere-digitale.schule:

Quellenverzeichnis

Ernst, Christian 2020: Der Grundsatz digitaler Souveränität. Eine Untersuchung zur Zulässigkeit des Einbindens privater IT-Dienstleister in die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung. Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR), Band 1426, 108 Seiten. https://elibrary.duncker-humblot.com/publikation/b/id/53348/ gesehen am 22.12.2021.

Freie Software Foundation Europe und Kompetenzzentrum Öffentliche IT 2020: Public Money Public Code – Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur mit Freier Software. 31 Seiten.
https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Public+Money+Public+Code+-+Modernisierung+der+öffentlichen+Infrastruktur+mit+Freier+Software, gesehen am 22.12.2021.

Goldacker, Gabriele 2017: Digitale Souveränität, Hrsg: Kompetenzzentrum Öffentliche IT, Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, Berlin, 33 Seiten.
https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souveränität, gesehen am 22.12.2021.

IT-Planungsrat 2021: Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung
Strategische Ziele, Lösungsansätze und Maßnahmen zur Umsetzung. 21 Seiten.
https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/Beschluss2021-09_Strategie_zur_Staerkung_der_digitalen_Souveraenitaet.pdf, gesehen am 22.12.2021.

Kultusministerium 2020: Projekthandbuch zur Digitalen Bildungsplattform Baden-Württemberg (Stand 27.5.2020), 15 Seiten.
https://media.frag-den-staat.de/files/foi/555793/projekthandbuch-digitale-bildungsplattform.pdf, gesehen am 22.12.2021.

KMK 2021: Lehren und Lernen in der digitalen Welt, Ergänzung zur Strategie der Kultusminister-konferenz „Bildung in der digitalen Welt“ (Beschluss der KMK vom 09.12.2021)
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf, gesehen am 22.12.2021.

Mohabbat Kar, Resa und Basanta E. P. Thapa 2020: Digitale Souveränität als strategische Aotonomie, Hrsg.: Kompetenzzentrum Öffentliche IT, Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, Berlin.
https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souveränität+als+strategische+Autonomie+-+Umgang+mit+Abhängigkeiten+im+digitalen+Staat, gesehen am 22.12.2021.

Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 26.9.2019: Fahrplan für Digitale Bildungsplattform.
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2019+09+26++Fahrplan+fuer+Digitale+Bildungsplattform, gesehen am 22.12.2021.

Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 22.7.2021: Datenschutzkonforme Bildungsplattform kommt – Vorerst keine pauschale Untersagung von Microsoft-Produkten.
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2021-07-22+Vorerst+keine+pauschale+Untersagung+von+Microsoft-Produkten, gesehen am 22.12.2021.

Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 23.7.2021: Fahrplan für reibungslosen Übergang der Versorgung der Schulen mit IT-Leistungen.
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2021-07-23+BelWue+_+Fahrplan+fuer+reibungslosen+Uebergang+an+Schulen+steht, gesehen am 22.12.2021.

Rechnungshof Baden-Württemberg. Gutachterliche Äußerung 2019: Überprüfung und Bewertung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes im Zusammenhang mit der Beauftragung, Steuerung und Umsetzung der Digitalen Bildungsplattform „ella“, Bericht nach §88 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung. https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20190909_Rechnungshof_Gutachten_ella.pdf, gesehen am 22.12.2021.

Rechnungshof Baden-Württemberg. Denkschrift 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg, Beitrag Nr. 26: Neuausrichtung der IT-Koordinierungsstelle für das BelWü-Netz.
https://rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/media/974/Denkschrift%202021%20-%20Beitrag%20Nr.%2026.pdf, gesehen am 22.12.2021.